HINWEIS DER MARKTGEMEINDE ST. PETER-FREIENSTEIN – ÖFFENTLICHE BEREICHE

Veröffentlicht am: 05.01.2026

Da wir in den vergangenen Tagen mehrfach Hinweise erhalten haben, dass Hunde bei Spaziergängen in öffentlichen Bereichen wie Straßen, Gehwegen und Wegen frei laufen gelassen werden, möchten wir eindringlich darauf aufmerksam machen, dass in der Steiermark eine Maulkorb- oder Leinenpflicht an öffentlich zugänglichen Orten gilt. Hunde sind jederzeit so zu führen, dass keine Gefährdung oder Belästigung für andere entsteht.

 

Zusätzlich ersuchen wir um die ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot. Die Marktgemeinde stellt aus diesem Grund zahlreiche Gassisackerl-Spender sowie Mistkübel im Gemeindegebiet zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese Angebote im Sinne eines sauberen und rücksichtsvollen Miteinanders.

 

Die Einhaltung dieser Regeln dient nicht nur dem Schutz der Bevölkerung, sondern auch dem Schutz der eigenen Hunde.

 

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten.

 

Die Marktgemeinde